Regulierungspauschale: In den letzten Jahren sind zusätzlich zu den gestiegenen Energiekosten, die gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen unserer Branche deutlich umfangreicher und komplexer geworden. Viele dieser Regelungen sind notwendig, um Sicherheit, Qualität, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Gleichzeitig führen diese Vorgaben jedoch zu einem erheblich gestiegenen administrativen, organisatorischen und dokumentarischen Aufwand.
Um einen Teil dieses zusätzlichen Aufwands abzudecken, berechnen wir eine Regulierungspauschale in Höhe von 2,00 € pro Rechnung.
Was hinter der Regulierungspauschale steckt
Unsere Lieferprozesse (auch in unserer Lieferkette) und unsere Produkte werden stark durch die erhöhten Energiekosten beeinflusst und unterliegen zudem vermehrt einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit Gefahrstoffen, Produktsicherheit, Lieferketten, Verpackungen, Medizinprodukte sowie verschiedene Umwelt- und Sicherheitsregelungen.
Ein Auszug relevanter Vorschriften, die unsere Produkte und Prozesse betreffen:
Die Regulierungspauschale dient dazu, die dauerhaft steigenden Aufwendungen durch diese Vorschriften und die dauerhaft hochbleibenden Energiekosten teilweise auszugleichen.
Warum wird die Pauschale pro Rechnung berechnet?
Die gesetzlichen Anforderungen betreffen unser gesamtes Sortiment und alle Prozesse – von einfachen Hygieneartikeln bis hin zu Gefahrstoffen, Biozidprodukten oder Medizinprodukten.
Die entsprechenden Dokumentations-, Prüf- und Verwaltungsprozesse fallen daher unabhängig vom konkreten Bestellumfang an.
Die Regulierungspauschale ermöglicht es uns:
die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig einzuhalten
Produktsicherheit und Qualität dauerhaft sicherzustellen
transparente und nachvollziehbare Prozesse zu gewährleisten
unseren Service und unsere Lieferfähigkeit stabil aufrechtzuerhalten
Unser Anspruch: Transparenz und Sicherheit
Uns ist wichtig, offen darzulegen, warum diese Pauschale erhoben wird. Gleichzeitig investieren wir kontinuierlich in Schulungen, interne Prozesse, Qualitätssicherung und Dokumentation, um alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen.
Damit stellen wir sicher, dass Sie jederzeit sichere, geprüfte und gesetzeskonforme Produkte erhalten.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.
Dieselzuschlag
Warum erheben wir einen Dieselzuschlag?
Als Fachgroßhandel mit eigener Lieferlogistik ist unser Fuhrpark ein zentraler Bestandteil unserer täglichen Warenversorgung. Schwankungen bei Energie- und insbesondere Kraftstoffkosten wirken sich daher direkt auf unsere Logistikkosten aus.
Um unsere Produktpreise möglichst stabil zu halten und Preisänderungen transparent darzustellen, weisen wir diese Kosten nicht über die Produktpreise aus, sondern separat als Dieselzuschlag pro Lieferung.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Startdatum: ab 01.04.2026
Aktueller Zuschlag: 3,75 € pro Lieferung (Dieselpreisindex = 152,1: Stand 20. April 2026)
Separater Ausweis auf der Rechnung
Monatliche Überprüfung und Anpassung
Kopplung an offizielle Preisindizes des Statistischen Bundesamts (Destatis)
Sinkende Dieselpreise führen automatisch zu einem sinkenden Zuschlag
Warum kein pauschaler Preisaufschlag?
Ein dauerhafter Aufschlag auf die Produktpreise würde langfristig zu Über- oder Unterdeckungen führen. Durch die Kopplung an einen offiziellen Index stellen wir sicher, dass Kostenentwicklungen fair und nachvollziehbar weitergegeben werden.
So wird gewährleistet, dass:
steigende Kosten nicht pauschal, sondern verursachungsgerecht berücksichtigt werden
sinkende Kosten direkt an unsere Kunden weitergegeben werden
Preisentwicklungen transparent und objektiv nachvollziehbar bleiben
Welche Datenbasis verwenden wir?
Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Dieselpreisindex für Großverbraucher (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Basisjahr 2021 = 100).
Indexwert Destatis
(Dieselkraftstoff, ab Tankstelle)
Der Dieselzuschlag wird auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamts ermittelt. Maßgeblich ist der jeweils zum 20. eines Monats veröffentlichte Index. Die Anpassung erfolgt zum 1. des Folgemonats. Rückwirkende Änderungen erfolgen nicht.
Beispiel: Am 20.04.2026 veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für den Berichtszeitraum März 2026. Im Bereich „Dieselkraftstoff, ab Tankstelle“ wird ein Indexwert von 152,1 angegeben. Der Dieselzuschlag ab 01.05.2026 beträgt deshalb 3,75 €.